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Finanzielle Unterstützung Schwyz

Förderpraxis und Kriterien

 

Vor dem Hintergrund bestehender und wachsender sozialer Bedürfnisse, die nicht oder nicht vollumfänglich durch die öffentliche Hand befriedigt werden, ermöglicht die Margarethe Meyer-Stiftung finanzielle Unterstützung für Institutionen und Stiftungen in den Kantonen Schwyz und Basel-Stadt, die sich für die Integration von Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderungen oder mit anderen sozialen Benachteiligungen unterschiedlichster Art in Gesellschaft und Wirtschaft engagieren. Dazu zählen auch Kinderhilfswerke und ähnliche Einrichtungen.

Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Stiftungsrat. Ihren allgemeinen Richtlinien entsprechend engagiert sich die Stiftung für die Unterstützung anerkannter gemeinnütziger, karitativer oder ähnlicher Institutionen, Organisationen oder Bestrebungen. Sie gestaltet ihre Praxis der Unterstützung gemäss folgenden Grundsätzen:

 

  • Förderung von Projekten, für die keine oder ungenügende öffentliche oder private Mittel zur Verfügung stehen;

  • Geografische Beschränkung auf die Kantone Schwyz und Basel-Stadt;

  • Fokussierung auf Vorhaben, die einmaligen, nicht wiederkehrenden Charakter aufweisen;

  • Keine Finanzierung von allgemeinen Betriebsmitteln;

  • Der Umfang der von der Stiftung beantragten Unterstützung muss ein ausgewogenes Verhältnis zum Gesamtrahmen des geplanten Projekts aufweisen.

 

Die Grössenordnung einer Unterstützung durch die Margarethe Meyer-Stiftung beläuft sich in der Regel auf vierstellige Beträge pro Gesuch.

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