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Gemeinnützige Stiftung Schwyz

Antrag und Fristen

 

Anträge müssen in schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, wenn möglich elektronisch. Ein Gesuch für finanzielle Hilfe soll ein ausreichend umfassendes Bild des Vorhabens vermitteln und Angaben zu Gegenstand und Bedarf, Zielen und Zielgruppen sowie Zeitplan- und Finanzplanung enthalten. Ein Antrag auf Unterstützung muss ein Projekt aus den Kantonen Schwyz oder Basel-Stadt betreffen und den Richtlinien entsprechen. Es umfasst in der Regel:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular;

  • Begleitbrief;

  • Projektbeschreibung mit den wesentlichen Angaben zu Gegenstand und Bedarf, Zielen und Zielgruppen sowie Verantwortlichkeiten und Zeitplanung (1 – 3 Seiten);

  • Finanzplanung mit Angaben zu Ausgaben, Einnahmen und Eigenleistungen der Projektbeteiligten, insbesondere zu beantragten oder zugesprochenen Beiträgen anderer Institutionen sowie zur Höhe des gewünschten Beitrags der Margarethe Meyer-Stiftung;

  • Jahresbericht enthaltend Jahresrechnung und -bilanz sowie Organisationsstrukturen und personelle Verantwortlichkeiten.

 

Der Stiftungsrat der Margarethe Meyer-Stiftung tagt je ein Mal im Frühling und im Herbst, um die eingereichten Gesuche zu prüfen. Damit ein Antrag an der jeweils nächsten Sitzung behandelt werden kann, sollte er bis Ende März bzw. bis Ende September bei der Geschäftsstelle eintreffen.

Laden Sie hier das Antragsformular herunter und senden Sie das ausgefüllte Formular an info@margarethemeyer.ch

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